Infektionsschutzgesetz: Möglichmachen muss Vorrang haben

Am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus, aktuell die Grundlage für die Corona-Einschränkungen. Zur Novelle äußert sich der AUMA-Geschäftsführer: „Von jetzt an sollte das Möglichmachen Vorrang haben.“

Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen

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